Sozialdienst
Im Rahmen Ihrer Rehabilitationsmaßnahme können sich Fragen ergeben, bei denen Sie die umfassende, intensive Beratung und kompetente Hilfestellung durch den Sozialdienst in Anspruch nehmen können. Somit stellt der Sozialdienst eine ergänzende Komponente zur ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Versorgung dar. Zur Erfüllung dieser Zielsetzung orientieren wir uns an der Würde und am Selbstbestimmungsrecht des Menschen.
Ziel ist es, in gemeinsamen Gesprächen persönliche, familiäre und berufliche Probleme, die mit Ihrer Erkrankung in Zusammenhang stehen, zu erläutern und individuelle Problemlösungsstrategien zu entwickeln.
Das Beratungsspektrum umfasst sowohl Einzel-, aber auch Gruppenberatungen, sowie bei Bedarf auch Angehörigengespräche. Eine Auswahl an Beratungs-, und Hilfsangeboten möchten wir Ihnen kurz vorstellen:
Beratungsspektrum des Sozialdienstes
Schwerbehinderung
- Beratung zur Antragsstellung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Rehabilitation und Teilhabe beeinträchtigter Menschen: Nachteilsausgleiche, Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst
Berufliche Förderung
- Berufliche Wiedereingliederung ins Erwerbsleben
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung
Wirtschaftliche Absicherung
- Finanzielle Absicherung während der Beeinträchtigung ( Lohnfortzahlung, Krankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II…)
- Allgemeine Fragen zu Rentenangelegenheiten
Nachsorgemöglichkeiten im Rahmen der DRV
- Informationen zu den Nachsorgeprogrammen der Deutschen Rentenversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung
- Hilfestellung bei der Beantragung eines Pflegegrades
- Informationen zur aktuellen Pflegeversicherung (SGB XI)
Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern
- Informationen über Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen
- Ambulante häusliche Versorgung: Essen auf Rädern, Vermittlung von Hausnotruf, ehrenamtliche Begleitdienste
- Versorgung nach der medizinischen Rehabilitation, ggf. Kontaktaufnahmen zu Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen und Angehörigen
Wie bekomme ich einen Termin beim Sozialdienst?
Durch das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt wird sich darlegen, ob ein Beratungsbedarf besteht. Das kann zu Beginn Ihrer Maßnahme sein, im Verlauf oder aber auch erst gegen Ende Ihrer Rehabilitation, wenn sich durch den Aufenthalt Fragen ergeben haben könnten. Des Weiteren wird auch zweimal pro Woche eine offene Sprechstunde angeboten.